Veranstaltungen
Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
Mit einer Vollmacht können Sie eine Vertrauensperson beauftragen Dinge für Sie zu regeln und Entscheidungen zu treffen. Sie greift dann, wenn Sie wegen einer Erkrankung, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst klären können. In einer Patientenverfügung legen Sie heute schon fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Fall einer späteren Entscheidungsunfähigkeit wünschen und welche nicht.
Was kann man außerdem in einer Betreuungsverfügung festlegen?
Alle diese Fragen werden Thema des Informationsabends sein.
In Kooperation mit dem Betreuungsverein SkF e.V. Würzburg
Rubrik: Vorträge
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Generationen-Zentrum Matthias Ehrenfried; Bahnhofstraße 4-6, 97070 Würzburg Tel:0931/386-68700, info@generationen-zentrum.com